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   VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20   

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VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20 (https://dejure.org/2020,50655)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.11.2020 - 14 K 4011/20 (https://dejure.org/2020,50655)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. November 2020 - 14 K 4011/20 (https://dejure.org/2020,50655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Stellenbesetzung Professur; Konkurrentenstreit; Ausschreibungstext; Deskriptives Anforderungsprofil; Konkretisierung und Gewichtung durch Berufungskommission; Konstitutive und fakultative Kriterien; Beurteilungsspielraum

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - 1 B 347/19

    Beschwerde eines Beamten in einem Konkurrentenstreitverfahren; Besetzung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20
    Mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers nach Abschluss des Auswahlverfahrens erledigt sich der um die Stellenauswahl geführte Rechtsstreit und die Bewerbungsverfahrensansprüche der unterlegenen Bewerber gehen unter, da die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität regelmäßig nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2019 - 1 B 347/19 -, juris, Rn. 44; VG München, Beschluss vom 13.11.2017 - M 5 E 17.4125 -, juris, Rn. 15).

    Es ist im Übrigen auch nicht erkennbar, wie sich die behaupteten Fehler der Ausschreibung zu Lasten des Antragstellers ausgewirkt haben könnten (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2019 - 1 B 347/19 -, juris, Rn. 16).

    Einen von der eigenen Betroffenheit unabhängigen Anspruch auf Durchführung eines insgesamt objektiv-rechtlich ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens hat ein Stellenbewerber nicht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2019 - 1 B 347/19 -, juris, Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 03.07.2018 - 7 CE 17.2430 - juris, Rn. 41; VG München, Beschluss vom 13.11.2017 - M 5 E 17.4125 -, juris, Rn. 24).

  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 7 CE 17.2430

    Hochschulrechtliche Konkurrentenstreitigkeit - Besetzung einer Professur

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20
    Die Bewertung, ob ein Bewerber besser geeignet ist als ein anderer, hat das Gericht generell nicht vorzunehmen (BayVGH, Beschluss vom 03.07.2018 - 7 CE 17.2430 - juris, Rn. 39).

    Es begegnet keinen Bedenken, dass die Antragsgegnerin für die Ausschreibung der Professur ein deskriptives Anforderungsprofil gewählt hat, das die auf den ausgewählten Bewerber zukommenden Aufgaben und die damit verbundenen Anforderungen bzw. Erwartungen beschreibt (vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 03.07.2018 - 7 CE 17.2430 - juris, Rn. 58).

    Einen von der eigenen Betroffenheit unabhängigen Anspruch auf Durchführung eines insgesamt objektiv-rechtlich ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens hat ein Stellenbewerber nicht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2019 - 1 B 347/19 -, juris, Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 03.07.2018 - 7 CE 17.2430 - juris, Rn. 41; VG München, Beschluss vom 13.11.2017 - M 5 E 17.4125 -, juris, Rn. 24).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20
    Dieser ist auf eine rechtsfehlerfreie Einbeziehung der eigenen Bewerbung in die Auswahlentscheidung gerichtet (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris, Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 19 f.).

    Bei einer am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierten Auslegung der Stellenausschreibung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 32) wird jedoch hinreichend deutlich, dass lediglich die Habilitation bzw. habilitationsadäquate Leistung auf dem Gebiet der Geschichtswissenschaft sowie der Verweis auf die in den §§ 47 und 50 Landeshochschulgesetz BW (LHG) geregelten Voraussetzungen obligatorische Kriterien darstellen.

    Das Anforderungsprofil ist zwingend vor Beginn der Auswahlentscheidung festzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, juris, Rn. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - 10 S 31.19

    Beamtenrecht: Konkurrentenstreit bezüglich einer Stelle eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20
    Demgegenüber kennzeichnet ein nicht konstitutives bzw. fakultatives Anforderungsmerkmal solche Qualifikationsmerkmale, die entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen müssen oder die schon von ihrer Art her nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Fakten - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können, sondern einem Wertungsspielraum des Dienstherrn unterliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2020 - OVG 10 S 31.19 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 B 612/18 -, juris, Rn. 31; Hessischer VGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 1064/15 -, juris, Rn. 9 f.).

    Ein Bewerber, der in das Bewerbungsverfahren einbezogen wurde, kann sich nicht darauf berufen, dass das Anforderungsprofil ein unzulässiges konstitutives Merkmal aufweise, denn sein Bewerbungsverfahrensanspruch ist davon jedenfalls nicht betroffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2020 - OVG 10 S 31.19 -, juris, Rn. 13).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20
    Bei einer fehlerhaften Auswahlentscheidung kann der unterlegene Bewerber aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn es sich nicht ausschließen lässt, dass er bei einer erneuten, rechtsfehlerfreien Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, d.h. seine Auswahl jedenfalls als möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32).

    Dies bedeutet, dass sich die Verwaltungsgerichte nicht auf eine wie auch immer geartete summarische Prüfung beschränken dürfen, sondern eine umfassende tatsächliche und rechtliche Überprüfung der Bewerberauswahl vornehmen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 57; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20

    Anwendung des Prinzips der Bestenauslese bei schwerbehinderten Bewerbern

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20
    Im Hinblick auf die Anforderungsmerkmale, die einen Wertungsspielraum eröffnen, sind dagegen alle Bewerber, die das konstitutive Profil erfüllen, in das eigentliche Auswahlverfahren einzubeziehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2020 - 4 S 672/20 -, juris, Rn. 12; Hessischer VGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 1064/15 -, juris, Rn. 11).

    Die Erfüllung der Mindestanforderungen der ausgeschriebenen Stelle besagt zwar, dass die Bewerber für die Stelle grundsätzlich geeignet sind, mitnichten aber, dass alle Bewerber hierfür auch gleich geeignet wären (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2020 - 4 S 672/20 -, juris, Rn. 10).

  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 1 B 1064/15

    Anforderungsprofil im Auswahlverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20
    Demgegenüber kennzeichnet ein nicht konstitutives bzw. fakultatives Anforderungsmerkmal solche Qualifikationsmerkmale, die entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen müssen oder die schon von ihrer Art her nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Fakten - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können, sondern einem Wertungsspielraum des Dienstherrn unterliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2020 - OVG 10 S 31.19 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 B 612/18 -, juris, Rn. 31; Hessischer VGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 1064/15 -, juris, Rn. 9 f.).

    Im Hinblick auf die Anforderungsmerkmale, die einen Wertungsspielraum eröffnen, sind dagegen alle Bewerber, die das konstitutive Profil erfüllen, in das eigentliche Auswahlverfahren einzubeziehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2020 - 4 S 672/20 -, juris, Rn. 12; Hessischer VGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 1064/15 -, juris, Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 4 S 2675/20

    Streitwert im dienstrechtlichen Konkurrenteneilverfahren bzgl. einer bei einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20
    In dienstrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten bemisst sich der Streitwert nach dem sogenannten "kleinen Gesamtstatus" aus § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG i.V.m. Nr. 10.2 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, der der Hälfte der Summe der im angestrebten Amt für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge mit Ausnahme der nicht ruhegehaltfähigen Zulagen entspricht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 4 S 2675/20 -, juris, Rn. 2; VG Ansbach, Beschluss vom 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657 -, juris, Rn. 75).

    Eine Streitwerthalbierung scheidet im Hinblick auf die Vorwegnahme der Hauptsache aus, zumal in Konkurrentenstreitsachen grundsätzlich das Eilverfahren die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 4 S 2675/20 -, juris, Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, juris, Rn. 22).

  • VG München, 13.11.2017 - M 5 E 17.4125

    Rechtmäßige Nichtberücksichtigung der Bewerbung der Antragstellerin

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20
    Mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers nach Abschluss des Auswahlverfahrens erledigt sich der um die Stellenauswahl geführte Rechtsstreit und die Bewerbungsverfahrensansprüche der unterlegenen Bewerber gehen unter, da die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität regelmäßig nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2019 - 1 B 347/19 -, juris, Rn. 44; VG München, Beschluss vom 13.11.2017 - M 5 E 17.4125 -, juris, Rn. 15).

    Einen von der eigenen Betroffenheit unabhängigen Anspruch auf Durchführung eines insgesamt objektiv-rechtlich ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens hat ein Stellenbewerber nicht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2019 - 1 B 347/19 -, juris, Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 03.07.2018 - 7 CE 17.2430 - juris, Rn. 41; VG München, Beschluss vom 13.11.2017 - M 5 E 17.4125 -, juris, Rn. 24).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20
    Das Anforderungsprofil ist zwingend vor Beginn der Auswahlentscheidung festzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2016 - 4 S 2078/16

    Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch als Erkenntnisquelle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2018 - 1 B 612/18

    Präsidentenstelle des Landessozialgerichts darf nicht mit ausgewähltem Bewerber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2020 - 6 B 1700/19

    Konkurrentenstreitverfahren; Professur; Dokumentation; Auswahlentscheidung;

  • VG Ansbach, 23.10.2019 - AN 2 E 19.01657

    Hochschulrechtliche Konkurrentenstreitigkeit

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2018 - 5 ME 82/18
  • VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21

    "habilitationsadäquate Leistung" als Bewerbungsvoraussetzung ungeeignet

    Denn für die Feststellung des Vorliegens habilitationsadäquater Leistungen in Forschung und Lehre seien immer Wertungen anzustellen, was unter Hinweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.11.2020 - 14 K 4011/20 - zum Vorliegen eines sog. fakultativen Kriteriums führe.

    Nicht weiter führen in diesem Zusammenhang die Ausführungen des von den Hauptbeteiligten herangezogenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.11.2020 - 14 K 4011/20 - (juris), das eine Abgrenzung sog. konstitutiver und fakultativer Kriterien eines Stellenprofils vorzunehmen versucht, hierbei aber nicht darstellt, dass auch die in § 47 Abs. 1 Nr. 4 a, Abs. 2 LHG erwähnte, ohne Zweifel zwingende Einstellungsvoraussetzung - wie oben dargestellt - durchaus einer fachlichen Bewertung unterliegt, soweit der Stellenbewerber keine Habilitation vorweisen kann.

  • VG Minden, 31.08.2021 - 4 L 265/21
    Das Anforderungsmerkmal "umfängliche Erfahrungen in der akademischen Lehre" begründete danach kein "absolutes Ausschlusskriterium", so VG Stuttgart, Beschluss vom 23. November - 14 K 4011/20 -, juris, Rdn. 36, sondern entfaltete allenfalls Bindungswirkung für die Festlegung und Gewichtung der Leistungsmerkmale bei der Bewerberauswahl.
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